Zuckersüß und unbedenklich
Zuckerersatz nicht in Deutschland zugelassen
Die Wunderpflanze wäre in vielen Fällen eine ideale Alternative zum Zucker. Doch ist Stevia in Deutschland nicht als Lebensmittel zugelassen, da sie unter die Novel Food Verordnung der Europäischen Union fällt. Demnach dürfen Lebensmittel aus anderen Kulturkreisen nur dann verbreitet werden, wenn sie bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung in größeren Mengen zum Verzehr angeboten wurden. Das war im Fall des süßen Andenkrauts nicht so, deshalb durfte es nicht verkauft werden.
Fünf Teesorten mit Stevia rebaudiana erhältlich
Inzwischen gibt es eine Ausnahme: fünf Teesorten mit Stevia rebaudiana. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts München sind die Kräuter- und Früchtetees kein Novel Food, weil Stevia bereits vor dem 13. Mai 1997 als Zutat in den fünf Tees "in nennenswertem Umfang dem menschlichen Verzehr diente". Über das Urteil dürften sich vor allem ernährungsbewusste Verbraucher und Teeliebhaber freuen. "Einzelne Steviablätter im Tee geben dem Aroma eine ganz andere Fülle", meint Geschäftsführerin Renate Schatz vom Oasis Teehandel und vergleicht das mit dem Löffel Honig oder der Prise Zimt im Apfelmus. Die Teesorten mit klangvollen Namen wie "Sweet Africana" oder "Sweet Fruitdream" können beispielsweise in gut sortierten Bioläden, Tee-Fachgeschäften und Reformhäusern in Bioqualität erworben werden. Die Bezugsquellen für diese Tees finden Interessierte unter www.biotee.de - dem umfassenden Biotee-Portal der OASIS Teehandel GmbH. Hier gibt es alles rund um das Thema Tee. Von A wie Anbaugebiet bis Z wie Zubereitung.
Forum "Gesundes Schwedt"
Galeria Vital® Gesundheits- und Marketingredaktion